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BLOG-BEITRAG

Der Privacy-Shield soll „nachgebessert“ werden

Nach Angaben der EU-Kommission haben das US-Handelsministerium und die Kommission mit Gesprächen begonnen, um auszuloten, wie der EU-US-Privacy Shield gestärkt werden könnte, um den Anforderungen zu genügen, die mit dem Urteil des EuGH vom 16.07.2020 im Fall Schrems II einhergingen. In diesem Urteil wurde erklärt, dass der Privacy Shield nicht mehr herangezogen werden kann, um personenbezogene Daten aus der Europäischen Union in die Vereinigten Staaten zu übermitteln. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten erkennen die große Bedeutung des Datenschutzes und die Bedeutung des grenzüberschreitenden Datentransfers für ihre Bürger an, so die EU-Kommission in ihrer Pressemitteilung. Weitere Details zu inhaltlichen Änderungen oder einen zeitlichen Rahmen gab die EU-Kommission noch nicht bekannt.



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